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  • 01.02.1994 · Fachbeitrag · Zivilrecht:

    Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten: gültige Ehe-Güterstände

    | Das BGB baut die gesetzliche Erbfolge zunächst auf der Blutsverwandtschaft auf und strukturiert diese nach Ordnungen und Stämmen je nach Nähe der Verwandtschaft. Im Fall der Eheschließung wird dieses System mit dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten kombiniert. Das verändert zwangsläufig die Erb- und Pflichtteile der Blutsverwandten. |

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