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  • 01.07.1996 · Fachbeitrag · Vertragsgestaltung

    Personengesellschaften im Erbfall

    | Der Beschluß des Großen Senats des BFH zur Erbfolge und Erbauseinandersetzung und weitere Folgeentscheidungen (vgl. BFH 29.10. 91 BStBl. II 92, 512) erfordern aus steuerlicher Sicht in vielen Fällen eine Überprüfung der Gesellschaftsverträge und ihre Synchronisation mit dem Unternehmertestament. Aber auch das „ganz normale" Erbrecht des BGB enthält genug Fallen, die es zu vermeiden gilt. Deshalb sollte man sich ernsthaft mit der Erbfolge in Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften beschäftigen (vgl. Erbfolgebesteuerung 4/94, 8/95, 9/95). |