Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Unternehmenskauf

    Übernahme der Rentenverpflichtungen des Vorerwerbers

    | Renten sind nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewinn auch dann hinzuzurechnen, wenn die Rentenverpflichtung auf einem früheren Erwerbsvorgang beruht und ein späterer Erwerber des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb die von seinem Rechtsvorgänger eingegangene Verpflichtung übernimmt (BFH 18.1.01, IV R 61/00, DB 01, 626). (Abruf-Nr. 010388) |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents