Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Testierfähigkeit

    Eigenhändiges Testament bei geführter Hand?

    | Ein vom Erblasser unterschriebenes Testament ist nicht eigenhändig i.S. des § 2247 Abs. 1 BGB, wenn bei der Niederschrift des Textes die Hand des Erblassers derart geführt wird, dass die Schriftzüge von einem Dritten geformt werden (OLG Hamm, Beschluss 11.9.01, 15 W 224/01, OLGR 02, 140). (Abruf-Nr. 020722) |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents