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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Testament

    Zahlung in Erwartung der Erbenstellung

    | Leistet ein gesetzlicher Erbe zur Sicherung des Vermögens des Erblassers Zahlungen an diesen in der Erwartung, später über seine Erbenstellung einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, so hat er, wenn eine Enterbung vorliegt, einen Ausgleichsanspruch gegenüber den Erben (OLG Karlsruhe 6.12.01, 9 U 47/01, OLGR 02, 160). (Abruf-Nr. 021494) |

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