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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Testament

    Kein Anspruch auf Herausgabe bei persönlichen Mitteilungen

    | Persönliche Interessen der Hinterbliebenen rechtfertigen nicht die Rückgabe der Urschrift des eröffneten Testaments (BayObLG 4.8.00, 1Z BR 105/00, ZAP 00, Fach 1, 163). (Abruf-Nr. 010109) |

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