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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Stiftung

    Zweckzuwendung als Auflage

    | Ist eine Zuwendung von Todes wegen mit einer Auflage zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verbunden, durch die die Bereicherung des Erwerbers gemindert wird, liegen zwei formal zu trennende steuerbare Vorgänge vor, nämlich zum einen ein Erwerb von Todes wegen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und zum anderen eine Zweckzuwendung gemäß § 8 ErbStG (BFH 16.1.02, II R 82/99, BB 02, 819). (Abruf-Nr. 020406) |

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