01.10.2001 · Fachbeitrag · Stichtagsprinzip
Anwendung bei Wertverlust nicht unbillig
Der nach dem Erbfall eingetretene Kursverfall von Verkaufsoptionen eines geerbten Wertpapierdepots rechtfertigt keine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen unter Außerachtlassen des im ErbStG geltenden Stichtagsprinzips (FG München 14.2.01, 4 K 153/98, rkr., EFG 01, 769). (Abruf-Nr. 011142)
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