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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestie

    Bemessungsgrundlage für die strafbefreiende Erklärung aus der Sicht der Finanzverwaltung

    Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Merkblatt zur Anwendung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) Stellung genommen (BMF 3.2.04, IV A 4 - S 1928 - 18/04, Abruf-Nr. 040342). Nachfolgend sind die wichtigsten Einzelheiten zur Ermittlung der Teilbemessungsgrundlagen für die Steueramnestie dargestellt.