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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Sonderausgabenabzug

    Nicht für die Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung privater Versorgungsrenten

    | Schuldzinsen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung einer als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbaren privaten Versorgungsrente gezahlt werden, können nicht als dauernde Last abgezogen werden (BFH 14.11.01, X R 120/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020007) |

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