01.08.2003 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Anlaufen der Festsetzungsfrist
Soweit das Anlaufen der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer an die Kenntnis der FinVerw von der Schenkung anknüpft, ist auf die Kenntnis der organisatorisch zur Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berufenen Dienststelle des zuständigen FA abzustellen.
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