01.05.2002 · Fachbeitrag · Schenkung
Steuerausgleich unter Eheleuten
Gleichen Eheleute einander Steuervorteile der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer finanziell aus, die sich aus im Prinzip vortragsfähigen Verlusten eines der Ehegatten ergeben haben, handelt es sich um eine Schenkung i.S. des § 7 ErbStG. Offen bleibt, ob eine Ausgleichszahlung als entgeltlich angesehen werden muss, wenn sich die Ehegatten vor der Zustimmung zur Zusammenveranlagung darüber geeinigt hatten (FG Rheinland-Pfalz 4.10.01, 4 K 1832/00, Rev. BFH II R 74/01, EFG 02, 209). (Abruf-Nr. 020510)
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