01.11.2004 · Fachbeitrag · Schenkung
Das Rückforderungsrecht
Vater V will sein vermietetes Mehrfamilienhaus im Rahmen vorweggenommener Erbfolge auf seinen Sohn S übertragen. Da die Beteiligten nur über geringe liquide Mittel verfügen, lassen sie sich im Vorfeld von ihrem Steuerberater über die Höhe einer evtl. anfallenden Schenkungsteuer beraten. Nach Auskunft des Beraters fällt
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