01.11.2002 · Fachbeitrag · Schenkung
Ausgleich eines negativen Kapitalkontos
Bei einer freigebigen Zuwendung in Form des Ausgleichs eines Kapitalverlustkontos einer KG besteht der steuerliche Wert nicht in dem Kapitalwert der Forderung, sondern in dem Unterschied des Werts des KG-Anteils vor und nach Ausgleich des Kapitalkontos (BFH 6.3.02, II R 85/99, BFH/NV 02, 1030). (Abruf-Nr. 021489)
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