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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Abgeltung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich mit einer Immobilie

    Wird eine Immobilie zur Abgeltung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich nach Scheidung und nachehelichen Unterhalt übertragen, sieht die Finanzverwaltung hierin ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG (OFD Frankfurt 5.2.01, S 2256 A - 16 - St II 27, FR 01, 322).