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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Pflichtteilsstrafklausel

    Vorzeitige Beanspruchung des Pflichtteils

    | Macht ein in einem Berliner Testament als Schlusserbe eingesetztes Kind beim Tod des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil geltend, kann die Einsetzung als Schlusserbe nicht dadurch wieder hergestellt werden, dass der Pflichtteil an den Überlebenden zurückgezahlt wird (BayObLG 20.1.04, 1Z BR 134/02, Abruf-Nr. 041548). |

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