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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung

    Unterliegen Zuwendungen an eine Stiftung der Pflichtteilsergänzung?

    | Zuwendungen an eine Stiftung können auch dann einem Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB unterliegen, wenn die Mittel dem Stiftungsvermögen nicht unmittelbar zufließen, sondern die Stiftung die Mittel lediglich mittelbar zur Steigerung des Stiftungsvermögens einsetzt (BGH 10.12.03, IV ZR 249/02, Abruf-Nr. 040213). |