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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Testamentsauslegung, wenn Erbeinsetzung fehlt

    | Wenn in einem Testament alle Geschwister und damit alle Personen bedacht werden, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen, sind diese auch dann Erben, wenn es an einer ausdrücklichen Erbeinsetzung fehlt. In diesem Fall liegt es nahe, daß die Geschwister jeweils als erste ihres Stammes berufen worden sind. Folglich rücken deren Kinder als Erben nach, wenn die Geschwister zum Zeitpunkt des Erbfalls schon verstorben gewesen sind. |

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