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  • 01.10.2007 | Erbauseinandersetzung

    Testamentsauslegung: Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer?

    von RA/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
    1.Zur Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis, wenn der Erblasser das Grundstück einer Person und das wertmäßig überwiegende Geldvermögen vier anderen Personen vermacht hat und mit dieser Verteilung praktisch über seinen gesamten Nachlass verfügt hat. 
    2.Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister, wenn der Erblasser seine zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch lebenden Geschwister und den Sohn einer damals bereits verstorbenen Schwester gleichmäßig bedacht hat  
    (OLG München 21.5.07, 31 Wx 120/06, Abruf-Nr. 072785). 

     

    Sachverhalt

    Die kinderlose Erblasserin verfügte in einem handschriftlichen Testament, dass  

    • die Nichte Inge ihr Haus und
    • ihre drei Schwestern und der Sohn der vorverstorbenen Schwester Emma ihr „erspartes Geld“ erhalten sollen.

     

    In Bezug auf Inge war geregelt, dass sie „nichts an die anderen auszubezahlen“ brauche, jedoch das Haus nicht verkaufen dürfe. Weiter solle sie die Grabpflege und das jährliche Lesen der Messen übernehmen. Der Gesamtnachlass bestand aus dem Hausgrundstück im Wert von ca. 223.000 EUR und Barvermögen von insgesamt 770.000 EUR. 

     

    Entscheidungsgründe

    Die Auslegung des handschriftlichen Testaments führt zu dem Ergebnis, dass die Erblasserin die Nichte Inge, die drei Schwestern und den Sohn der vorverstorbenen Schwester Emma zu gleichen Teilen, also zu je ein Fünftel, zu Erben eingesetzt hat. An die Stelle der zwischen Testamentserrichtung und Erbfall verstorbenen zwei Schwestern treten ersatzweise deren Abkömmlinge. 

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