01.05.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Genehmigungspflicht bei Schenkung an Minderjährige unter Rücktrittsvorbehalt
Ein Grundstücksübertragsvertrag bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn sich der Übertragende dem Minderjährigen gegenüber vertragliche Rücktrittsrechte vorbehält und der Minderjährige an einer entsprechenden “Rück-Verfügung” mitwirken muß. Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigungspflicht ist schon dann zu bejahen, wenn auch nur Zweifel bestehen können, ob der Minderjährige nur mit dem geschenkten Gegenstand haftet.
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