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  • 01.04.1996 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Erbauseinandersetzung über Grabstellen - Einigungszwang für die Erben ohne Gerichtsverfahren

    | Die Nutzungsberechtigung an Erbgrabstellen ist eine Rechtsposition, die zwar dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, im Erbfall jedoch nach bürgerlichem Recht beurteilt werden kann. Dabei ist die jeweilige Friedhofsordnung in alle Überlegungen einzubeziehen. Im Streitfall verbleibt nur die Möglichkeit einer Versteigerung unter den Miterben gem. § 753 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein Gericht kann nur in extremen Ausnahmefällen eingreifen. |

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