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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Gemeinsame Erbeinsetzung?

    | Nur Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament nach § 2265 BGB errichten. Errichten die Partner gleichwohl (etwa aus Unkenntnis der Rechtslage) gemeinschaftlich ein Testament, sind ihre letztwilligen Verfügungen gemäß § 140 BGB in Einzeltestamente umzudeuten, falls alle sonstigen Formerfordernisse erfüllt wurden (BayObLG, Beschluss 12.6.01, 1Z BR 130/00, OLGR 01, 50). (Abruf-Nr. 011147) |

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