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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten

    Hinterzogene Steuern als Nachlassverbindlichkeiten

    | Unterrichtet der Erbe das Finanzamt nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall, so können durch die Steuerhinterziehung des Erblassers entstandenen Steuerschulden und Hinterziehungszinsen nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden (FG Düsseldorf 10.7.02, 4 K 104/02 Erb, Abruf-Nr. 021243) |