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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Mitunternehmeranteil

    Entgeltlicher Verzicht des Vertragserben auf Anspruch nach § 2287 BGB

    | Verzichtet der Vertragserbe gegen Entgelt auf mögliche Ansprüche nach § 2287 BGB (Gegenstand der beeinträchtigenden Schenkung war ein Mitunternehmeranteil), so stellt dies keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Die abgefundene Aussicht auf den möglichen Anspruch nach § 2287 BGB stellt auch keine Anwartschaft auf eine Gewinnbeteiligung i.S. des § 24 Nr. 1b EStG dar (FG Münster 26.10.01, 11 K 5956/99 F, Rev. BFH IV R 62/01, EFG 02, 131). (Abruf-Nr. 020513) |

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