01.11.1995 · Fachbeitrag · Konsequenzen aus den BVerfG-Entscheidungen
Übertragung von Betriebsgrundstücken durch vorweggenommene Erbfolge
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.6.1995 die bisher bestehenden Grundstücks-Einheitswerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung ab 1.1.1996 für verfassungswidrig erklärt. Es besteht daher zur Zeit ein aktueller Beratungsbedarf insbesondere im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolgen in Immobilien.
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