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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung/Finanzverwaltung

    Auch erbschaftsteuerliche Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Kindern

    Mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder werden nach dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bei der gesetzlichen Erbfolge (Mit-)Erben. Wie schon bisher beim Versterben der Mutter gilt dies nun auch nach dem Tod des Vaters.