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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Gemischte Schenkung

    Übernahme von Verbindlichkeiten

    | Der Steuerwert einer vom Beschenkten übernommenen Rentenlast ist für die Ermittlung der Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG gemäß den für die gemischte Schenkung geltenden Grundsätzen ohne Bedeutung. Daher findet § 14 Abs. 2 BewG im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Rentenberechtigten keine Anwendung. |

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