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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Zahlung der Versicherungsprämien durch den Bezugsberechtigten

    Für den Fall, daß der Bezugsberechtigte die Prämien anstelle des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise gezahlt hat, ist anhand der zwischen dem Versprechensempfänger und dem Bezugsberechtigten getroffenen Vereinbarungen zu prüfen,