01.01.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Überflüssige Bedarfsbewertung und evtl. Nachholung bei § 14 ErbStG
Eine Bedarfsbewertung kann unterbleiben, wenn offensichtlich ist, daß der Steuerwert des übertragenen Grundstücks niedriger als der persönliche Freibetrag des Erwerbers ist. Dieses soll - unter der gleichen Voraussetzung - auch gelten, wenn gemäß § 14 ErbStG eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben notwendig wird. Wird später eine Zusammenrechnung erforderlich, sollen die für eine Bedarfsbewertung erforderlichen Daten notfalls geschätzt werden.
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