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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Keine Anzeigepflicht beim Wechsel von Direktversicherungen

    | Auf die grundsätzlich infolge eines Wechsels des Versicherungsnehmers bei einer Direktversicherung nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ErbStDV gebotene Anzeige durch das Versicherungsunternehmen wird in bestimmten Einzelfällen verzichtet. |

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