01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Zinsloses Darlehen und Erbschaft innerhalb der 10-Jahresfrist
Erhält der Erwerber zunächst das Nutzungsrecht und dann innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach § 14 ErbStG die Vermögenssubstanz selbst, so darf zu Zwecken der Erbschaftsteuer der steuer-liche Wert des Zinsvorteils eines zinslosen Darlehens nicht mit der Substanz des Darlehens addiert werden. Insgesamt darf nur der dem Substanzwert des Darlehens entsprechende Wert zugrunde gelegt werden.
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