01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Wenn Verpflichtungen des Beschenkten vorzeitig wegfallen
§ 14 Abs. 2 BewG gilt auch für gemischte Schenkungen, wenn sich beim vorzeitigen Ableben des Schenkers der Kapitalwert der als Gegenleistung vereinbarten Rente reduziert und sich der unentgeltliche Teil damit nachträglich erhöht.
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