01.05.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Verkehrsteuerliche Probleme beibloß symbolischer Gegenleistung
Ist der Kaufpreis für ein Grundstück eher symbolischer Natur, wirken zusätzliche Verpflichtungen des Erwerbers, die ihm selbst zugute kommen, weder grunderwerbsteuererhöhend noch schenkungsteuermindernd.
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