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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Persönlicher Freibetrag im Nacherbfall beim Erwerb von Vermögen des Vorerben

    | Der noch nicht verbrauchte Teil des für die Nacherbschaft gültigen Freibetrags gemäß § 16 ErbStG kann für das nicht der Nacherbschaft unterliegende Vermögen der Vorerbin beansprucht werden. |

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