01.05.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Mittelbare Grundstücksschenkung bei Abfindung für Verzicht auf das Nacherbe
| Erhält der Nacherbe als Entgelt für die Übertragung seines Nacherbenanwartschaftsrechts von dem Vorerben einen Anspruch auf Grundstücksübertragung abgetreten, so ist dieses Entgelt nach den Grundsätzen der mittelbaren Grundstücksschenkung zu bemessen (FG Hessen 9.4.99, 1 K 3543/96 - Rev. BFH II R 40/99 -, EFG 99, 1299). |
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