01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Keine dauernde Last bei der Übertragung eines selbstgenutzten EfH
Versorgungsleistungen eines Vermögensübernehmers, der ein ihm übertragenes Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken nutzt, stellen keine dauernde Last dar, weil aus selbstgenutztem Wohneigentum seit Einführung der Konsumgutlösung keine Erträge erzielt werden.
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