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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erklärung über Freibetrag für Betriebsvermögen kann nicht nachgeholt werden

    Die Entscheidung gegenüber dem FA, für eine Schenkung von Betriebsvermögen den Freibetrag für Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen, ist ein höchstpersönliches Recht. Dieses ist weder übertragbar noch vererblich.