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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erklärung über Freibetrag für Betriebsvermögen kann nicht nachgeholt werden

    | Die Entscheidung gegenüber dem FA, für eine Schenkung von Betriebsvermögen den Freibetrag für Betriebsvermögen in Anspruch zu nehmen, ist ein höchstpersönliches Recht. Dieses ist weder übertragbar noch vererblich. |

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