01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Bewertung des grundbuchlich nicht vollendeten Grundstückserwerbs
1. Fällt in das Erbe ein grundbuchlich noch nicht vollzogener Anspruch auf Verschaffung von Grundeigentum, so ist dieser Anspruch grundsätzlich erbschaftsteuerlich nicht mit dem erhöhten Einheitswert des Grundstücks (heute: Bedarfswert), sondern mit dem Wert der Kaufpreisforderung des Grundstückskaufvertrags anzusetzen.
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