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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Besteuerung einer Zweckzuwendung

    Bei einer Zweckzuwendung unterliegt die Verpflichtung des Beschwerten auch dann der Besteuerung, wenn der zugewendete Betrag zur Pflege und Versorgung des vom Erblasser hinterlassenen Haustieres nicht ausreicht.