01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Beerdigungskosten können für Nichterben außergewöhnliche Belastung sein
Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen, wenn Dritte, die nicht Erben sind, die Totenfürsorge übernehmen, eine Kostenerstattung durch die Erben jedoch ausfällt.
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