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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Beerdigungskosten können für Nichterben außergewöhnliche Belastung sein

    Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen, wenn Dritte, die nicht Erben sind, die Totenfürsorge übernehmen, eine Kostenerstattung durch die Erben jedoch ausfällt.