01.03.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung
Erfolgt eine Erbeinsetzung unter personeller Zuweisung einzelner Gegenstände des gesamten Nachlasses, liegt in der Zuweisung an die einzelnen Miterben kein Vorausvermächtnis, sondern eine Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB vor.
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