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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Euro-Umrechnung

    Stillschweigende ErbSt-Erhöhung

    | Der Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beiträge (StEuroG) liegt vor (Abruf-Nr. 001512). Artikel 18 StEuroG enthält die Änderungen, die das ErbStG betreffen. Nach § 37 Abs. 1 ErbStG n.F. soll die Fassung des Gesetzes auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem 31.12.01 entstanden ist oder entsteht. Die DM-Beträge werden mit dem Kurs von 1,95583 DM/Euro umgerechnet und zum Vorteil des Fiskus großzügig abgerundet. Nachfolgend eine Gegenüberstellung der wichtigsten Werte: |

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