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  • 12.11.2009 | Erbschaftsteuergesetz

    Über erneute Änderungen des ErbStG im Koalitionsvertrag

    Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Regelungen im ErbStG zu entbürokratisieren, mit dem Ziel die Planungssicherheit zu erhöhen. Vorab soll das ErbStG insbesondere in folgenden zwei Punkten angepasst werden:  

     

    • Wer von seinen Geschwistern, seiner Tante oder dem Onkel erbt oder beschenkt wird, muss seit Anfang 2009 meist mehr zahlen als früher. Künftig sollen Geschwister und Geschwisterkinder nur noch ErbSt/SchenkSt zwischen 15 % und 43 % zahlen. Bisher sind es zwischen 30 % und 50 %. Bei gleichen Freibeträgen würden für eine Schenkung von 50.000 EUR statt bisher 9.000 EUR nur noch 4.500 EUR SchenkSt anfallen.

     

    • Im Zusammenhang mit § 13a ErbStG sollen die Fristen, in dem das Unternehmen vom Nachfolger fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen nicht unterschritten werden dürfen, verkürzt werden. Ebenso sollen die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt werden.

     

    Zudem will die Regierung gemeinsam mit den Ländern prüfen, inwieweit Steuersätze und Freibeträge im ErbStG regionalisiert werden können.  

     

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