01.09.2004 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Mit entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils beginnt Spekulationsfrist
Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks ist nach § 23 EStG steuerbar, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird (BFH 20.4.04, IX R 5/02, Abruf-Nr. 041584).
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