01.01.2001 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Indizien für den gemeinsamen Willen
Soll bei zwei privatschriftlichen Verfügungen die Bindewirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments erreicht werden, kommt es darauf an, ob dieser Wille aus den Urkunden selbst erkennbar ist (OLG Zweibrücken 21.8.00, 3 W 144/00, Rpfleger 00, 551). (Abruf-Nr. 001540)
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