01.01.2002 · Fachbeitrag · DDR-ErbStG
Steuerbelastung des Erwerbs mit 70 Prozent
Die Belastung eines (in den alten Bundesländern) wohnenden Erben in Höhe von knapp 70 Prozent des Erwerbs verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Willkür- und Übermaßverbot (BFH 30.5.01, II R 4/99, BStBl II, 606). (Abruf-Nr. 011035)
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