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  • 01.02.1995 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht

    Vertrauensschutz bei der Einheitswert-Entscheidung?

    | Die Zeit läuft ab, in der bei vorweggenommenen Erbfolgen noch mit den günstigen Einheitswerten gerechnet werden darf. Beruhigt zurücklegen können sich nur die, die bereits einen bestandskräftigen Schenkungsteuerbescheid abgeheftet haben. Sie werden auch bei einer Nichtigerklärung des Gesetzes von § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG geschützt, es sei denn, rückwirkende Bescheidkorrekturen nach § 175 I 1 Nr. 2 AO würden ausdrücklich gesetzlich zugelassen, wovon nicht auszugehen ist. |

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