01.11.1996 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Das derzeit geltende Erbschaft- und Schenkung-steuerrecht - Einspruch und Aussetzungsantrag
Steuerbescheide, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für nach dem 31. Dezember 1995 vollzogene Erwerbsvorgänge festsetzen, sind nicht rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerfestsetzung unter Hinweis auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO vorläufig erfolgt. Mit Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sollte deshalb verhindert werden, daß das Finanzamt eine Steuer erhebt, auf die der Fiskus zur Zeit keinen Rechtsanspruch hat.
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