01.08.1994 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Schenkung eines Sparguthabens - Vollzug der Schenkung bei Gutschrift auf dem Sparkonto trotz Einbehalt des Sparbuchs durch..
Dem BGH reicht es aus, wenn ein Sparbuch auf fremden Namen angelegt und bestückt wird und zwar selbst dann, wenn sich der Schenker den Besitz des Sparbuchs vorbehält. Das BGH-Urteil bietet künftig eine interessante Argumentationshilfe in Fällen, die von der Finanzverwaltung beanstandet werden. Ob es zu einer Änderung der Finanzverwaltungsmeinung führen wird, läßt sich zur Zeit noch nicht absehen.
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