01.04.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auch unter Fremden
Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist auch unter Nicht-Angehörigen möglich. Ebenso wie der Steuerpflichtige einen fremden Dritten zivilrechtlich wirksam als Erben einsetzen kann, besteht die Möglichkeit, ihm entsprechend Vermögen zu übergeben.
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